Impressum + DSVGO + AGB

Angaben gemäß § 5 TMG und § 6 MDStV sowie DSVGO:

Praxis für
Beratung • Coaching • Verhaltenstherapie
Naturheilkunde • Naturheilverfahren

Ich untersage das Zusenden von Informations- und Werbemails an die u.a. Adresse – egal auf welchem Weg – und die Weiterleitung meiner Daten an Dritte zu diesem Zweck!

Silke Neuschulz
Marienstraße 32
30171 Hannover

Telefon: +49 (0) 511  60 55 97 20
Fax: +49 (0) 511 279 37 10

Pflichtangaben aufgrund des Gesetzes über rechtlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Elektronischer Geschäftsverkehr Gesetz – EGG) in Verbindung mit Teledienstgesetz (TDG) und Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG).

Gesetzliche Berufsbezeichnungen: Gesprächs- und Verhaltenstherapeutin (humanistisch), Heilpraktikerin, Schema-Coach

Berufsaufsicht/Aufsichtsbehörde: Gesundheitsamt Hannover

Kammerzugehörigkeit: entfällt

Umsatzsteuer-ID-Nummer: entfällt gem. § 4 UStG

Steuerbehörde: Finanzamt Hannover

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt:
Sollte irgendwelcher Inhalt oder die designtechnische Gestaltung dieser Seite fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitte ich unter Berufung auf §8Abs.4UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote. Ich garantiere, dass die zu Recht beanstandeten Passagen in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Einschaltung eines Anwaltes, zum Zwecke einer kostenpflichtigen Abmahnung des Dienstanbieters, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen §13 Abs.5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfelder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden vollumfänglich zurückgewiesen. Ich behalte mir vor, Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einzureichen.

Haftungsausschluss:
Haftung für Inhalte

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Urheberrecht
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Die Fotos auf meiner Homepage unterliegen dem Urheberrecht von Silke Neuschulz sowie Dr. Migge-Seminare, Porta Westfalica für zur Verfügung gestellte Logos.

Datenschutz
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Datenverarbeitung auf dieser Internetseite
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Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft sowie den Zweck der Datenverarbeitung und Datenübertragbarkeit sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten, §§ 15-18 und 20 DSVGO.

§ 21 DSVGO ermöglicht Ihnen ein Widerspruchsrecht. Danach haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen.

Darüber hinaus besteht gem. § 77 DSVGO i.V.m. § 19 BDSG ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtbehörde. In Niedersachsen ist die Website der zuständigen Landesbeauftragten: https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/ .

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Quellen: eRecht24 Disclaimer, Facebook-Disclaimer von eRecht24, Google Analytics Datenschutzerklärung

Meine AGB´en als Heilpraktikerin & Verhaltenstherapeutin & Schema-Coach
(Verhaltenstherapeutin nach Schema-fokussierte integrative Verhaltenstherapie sowie humanistische Gesprächs- und Verhaltenstherapie nach Carl Rogers)

1. Anwendungsbereich der AGB
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Frau Silke Neuschulz als Heilpraktikerin und/oder Verhaltenstherapeutin und/oder Schema-Coach sowie dem Patienten als Behandlungsvertrag. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1.2 Rechtliche Grundlagen des Behandlungsvertrages sind die §§ 611 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Demnach kommt der Behandlungsvertrag zustande, wenn ein Patient das generelle Angebot der Silke Neuschulz als Heilpraktikerin und/oder Verhaltenstherapeuten oder Schema-Coach annimmt und sich an die diese zum Zwecke der Beratung, Diagnostik und Behandlung wendet.
1.3 Die Behandlerin (aus einen der o.g. Therapierichtungen) ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Behandlerin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von Frau Silke Neuschulz für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.

2. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
2.1 Die Heilpraktikerin/Verhaltenstherapeutin/Schema-Coach erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde oder des Schema-Coachings zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und/oder Therapie des Patienten anwendet.
2.2 Vor Beginn der Behandlung informiert und berät Frau Silke Neuschulz den Patienten über die wirtschaftlichen und fachlichen Vor- und Nachteile bzgl. ihrer Therapiemethoden. Der Patient entscheidet frei über die anzuwendenden Diagnose- und Therapiemethoden. Sofern sich der Patient nicht festlegen kann oder will, wendet die Heilpraktikerin / Verhaltenstherapeutin / Schema-Coach eine Methode an, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entspricht.
2.3 Die Heilpraktikerin / Verhaltenstherapeutin / Schema-Coach wendet in der Regel schulmedizinisch nicht anerkannte Methoden an, die teilweise auch nicht wissenschaftlich erklärbar sind. Daher kann dem Patienten auch kein Erfolg der Behandlung in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Lehnt der Patient diese Methoden ab oder verlangt eine Beratung, Diagnose und Therapie mit wissenschaftlich anerkannten Methoden, muss er dies vorab mitteilen.

3. Mitwirkung des Patienten Der Patient ist nicht zu einer aktiven Mitwirkung an der durchgeführten Behandlung verpflichtet. Sofern der Patient nicht ausreichend mitwirkt, indem er für die Behandlung notwendige Informationen nicht erteilt und dadurch das Vertrauensverhältnis nicht oder nicht ausreichend aufgebaut werden kann, ist die Behandlerin berechtigt, die Behandlung abzubrechen.

4. Honorierung der Heilpraktikerin, der Verhaltenstherapeutin, der Schema-Coach ‘in
4.1 Die Heilpraktikerin hat für die Inanspruchnahme ihrer Dienste Anspruch auf ein Honorar, welches sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker sowie auch an den allgemein üblichen Preisen im Bereich Psychotherapie nach Heilpraktiker Gesetz in Deutschland orientiert und je nach Art, Dauer und Umfang der zu erbringenden Leistung jeweils individuell vereinbart wird.
Die Aufführung des Behandlungsspektrums inkl. der allgemein üblichen Kosten, welche für die Beratung, Behandlung und/oder Therapie anfallen, finden Sie auf meiner Homepage im Menüpunkt „Kosten“.
4.2 Die vereinbarten Honorare sind im Anschluss an jede Behandlung bar zu entrichten. Der Klient erhält dafür jeweils eine Quittung. Andere Vereinbarungen sind möglich, bedürfen jedoch der vorherigen Absprache und der Zustimmung beider Vertragsparteien. 4.4 Absageregelung (im Menüpunkt „Kosten“ einzusehen): Nicht eingehaltene oder kurzfristig abgesagte Termine werden mit 100 % des für den Tag vereinbarten Honorars berechnet. Diese Zahlungspflicht tritt nicht ein, wenn der Klient mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt.

5. Honorarerstattung durch Dritte 5.1 Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Die Heilpraktikerin / Verhaltenstherapeutin / Schema-Coach ‘in führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden. Die Höhe der Behandlungskosten richtet sich immer nach dem abgeschlossenen Behandlungsvertrag, unabhängig davon, wie viel durch die Krankenversicherung oder eine private Zusatzversicherung erstattet wird. 5.2 Sind im Rahmen der Erstattungsangelegenheiten Auskünfte an Dritte notwendig, werden diese jeweils in Form von Bescheinigungen gegen entsprechendes Honorar an den Patienten erteilt. Es werden keine Auskünfte an Dritte erteilt.

6. Vertraulichkeit der Behandlung

6.1 Patienten- und Klientendaten werden von der Heilpraktikerin / Verhaltenstherapeutin / Schema-Coach ‘in vertraulich behandelt. Auskünfte bzgl. Diagnose, Beratungen, Therapie und den persönlichen Begleitumständen bzw. den Verhältnissen des Patienten werden nur nach schriftlicher Zustimmung des Patienten erteilt.

6.2 Sofern die Heilpraktikerin / Verhaltenstherapeutin / Schema-Coach ´in Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, die Daten des Patienten an Dritte weiterzugeben oder sich eine Auskunftspflicht auf Grund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung ergibt, gilt Nr. 6.1 nicht. Weiterhin gilt Nr. 6.1 nicht gegenüber sorgeberechtigten Personen, z.B. bei Eltern von minderjährigen Kindern oder wenn die Heilpraktikerin / Verhaltenstherapeutin / Schema-Coach ´in sich durch die Verwendung von Daten und/oder Tatsachen gegen persönliche Angriffe gegen die eigene Person bzw. gegen ihre Berufsausübung entlasten kann. Gegenüber Ehegatten, Verwandten und anderen Familienangehörigen besteht keine Auskunftspflicht.

6.3 Über die Leistungen führt die Heilpraktikerin / Verhaltenstherapeutin / Schema-Coach ´in Aufzeichnungen (Handakten). Eine Einsichtnahme in diese Aufzeichnungen steht dem Klienten nicht zu und er kann die Herausgabe dieser Aufzeichnungen nicht verlangen. Ausnahme bildet die Einsicht in Labor- und Befundberichte. Der Klient stimmt der elektronischen Aufnahme und Verarbeitung seiner Daten zu.

6.4 Verlangt der Klient eine Behandlungs- und Krankenepikrise wird diese kosten- und honorarpflichtig von der Heilpraktikerin / Verhaltenstherapeutin / Schema-Coach ´in aus der Handakte erstellt. Originaldokumente werden der Epikrise in Kopie beigefügt.

6.5 Die Handakten werden für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt, soweit nicht gesetzlich eine längere Aufbewahrungsfrist besteht. Die Handakten werden nicht vernichtet, wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Akten zu Beweiszwecken in Frage kommen könnten.

7. Rechnungsstellung

7.1 Der Klient erhält bis spätestens eine Woche nach jedem Behandlungstermin eine Rechnung. Das Ausstellen der Rechnung erfolgt gebührenfrei. Bei wiederholtem Überweisungswunsch wird der Rechnung eine Verwaltungspauschale in Höhe von z.Z. 5,00 Euro hinzugefügt. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift der Heilpraktikerin / Verhaltenstherapeutin / Schema-Coach ´in sowie den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum des Patienten. Sie spezifiziert die durchgeführte Behandlungsmethode mit der entsprechenden GebüH-Ziffer, das Behandlungsdatum, die Diagnose, das Honorar sowie eventuelle Dritt- und Nebenleistungen.

8. Gerichtsstand
Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtsstands Mitteilung gilt für Teilnehmer aus dem In- und Ausland. 8.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz der Behandlerin.

9. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein, berührt dies nicht Wirksamkeit des Behandlungsvertrages und der AGB insgesamt. In diesem Fall ist die ungültige oder nichtige Bestimmung in freier Auslegung durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

10. Coaching 10.1
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Angebote der Praxis, die nicht dem Bereich der Therapie zugehörig sind, wie beispielsweise Coaching oder Beratung. 10.2.
Mein Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Familien und Paare, im Bereich Coaching zusätzlich an Unternehmen, öffentliche Träger und Vereine.

11. Informationsmitwirkung
Bevor Sie mein Angebot in Anspruch nehmen, bitte ich Sie, sorgfältig die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN zu lesen.